Gemeinschaftsbeitrags-Ordnung (GmbO)

zum Gemeinschaftsbeitrag der TGM 1886 Budenheim e.V. (Stand: 01. Jan 2023)

Jedes Mitglied, welches unter Punkt 1. („Wer leistet“) der GmbO fällt, hat zum 30.06. eine Jahressonderzahlung von EUR 50,00 zur Instandhaltung der vereinseigenen Sporthalle und deren Außenflächen zu leisten. Diese Jahressonderzahlung kann durch zu leistende Helferstunden bis auf einen Betrag von EUR 0,00 reduziert werden.

Die Gemeinschaftsbeitrags-Ordnung regelt die Einzelheiten über Rechte und Pflichten der Mitglieder bezüglich der Erbringung von Helferstunden für den Verein.

Die Höhe der Jahressonderzahlung, sowie den finanziellen Wert des Einsatzes je Stunde, bestimmt die Jahreshauptversammlung.

Helferstunden sind vom 01.07. eines Jahres bis 30.06. des darauffolgenden Jahres zu erbringen. Helferstunden sind nicht in die darauffolgende Abrechnungsperiode übertragbar.

1. Wer leistet (was und wie viel)?

Zur Jahressonderzahlung ist jedes Vereinsmitglied (Mindestalter am 01.07. des Jahres 16 Jahre bis einschließlich des 65. Lebensjahres) verpflichtet.

Jede geleistete, anrechenbare Helferstunde reduziert die Jahressonderzahlung, die zum Ende der Abrechnungsperiode eingezogen wird, um EUR 10,00/Std. bis auf einen Betrag von EUR 0,00. Bei minderjährigen Mitgliedern kann der Helereinsatz vom gesetzlichen Vertreter erbracht werden.

Bei Eintritt in bzw. Austritt aus dem Verein muss die Jahressonderzahlung anteilig erbracht werden.

2. Wer ist von dem Gemeinschaftsbeitrag ausgenommen?

Von der Jahressonderzahlung ausgenommen sind, Ehrenmitglieder, Mitglieder, die am 01.07. des Jahres das 16. Lebensjahr noch nicht bzw. bereits das 66. Lebensjahr erreicht haben, sowie Mitglieder mit dem offiziellen Status „Fördernd“.

Der Vorstand hat 2014 die Möglichkeit geschaffen, dass sich Mitglieder als inaktives/passives/förderndes Mitglied eintragen lassen können. Sollte das Mitglied nicht mehr aktiv am Sportbetrieb teilnehmen, ist eine Meldung als Fördermitglied einfach per Mail an die Geschäftsstelle möglich. Mit einer Meldung zum Fördermitglied ist das Mitglied nicht mehr dazu berechtigt am Sportbetrieb teilzunehmen, was den Verlust des Versicherungsschutzes mit sich zieht.

Übungsleiter sind von dem mitgliederbezogenen Gemeinschaftsbeitrag ausgenommen. Übungsleiter der Turngemeinde Budenheim müssen über ihre vertragliche Verpflichtung mit der TGM fünf Helferstunden für diese leisten.

Vertraglich Angestellte der Turngemeinde sind ebenfalls von dem Gemeinschaftsbeitrag ausgenommen. Es sei denn, sie sind Mitglied der TGM und damit als Mitglieder von der Jahressonderleistung betroffen.

Menschen mit einer bescheinigten Behinderung (Behindertenausweis) sind ebenfalls von dem Gemeinschaftsbeitrag ausgenommen.

3. Mögliche Helfereinsätze

Der Projekte-Katalog mit den möglichen Helfereinsätzen und dem entsprechend anzurechnenden Zeitaufwand wird zu Beginn der Abrechnungsperiode vom Vorstand vorgestellt, an der Pinnwand in der Halle, im Internet und der lokalen Presse veröffentlicht.

Als anrechenbare Helfereinsätze zählen nur die vom Vorstand im Projekte-Katalog festgelegten und veröffentlichten Helfereinsätze, sowie die evtl. im Laufe eines Jahres nachnominierte und ebenso veröffentlichte Helfereinsätze.

Alle Helfereinsätze, die im Projekte-Katalog NICHT aufgeführt sind, können aus Gründen der nicht eindeutigen Abgrenzung auch nicht angerechnet werden.

Eine schriftliche Voranmeldung nach Veröffentlichung des Projekte-Kataloges ist nur bei der organisierenden Stelle (siehe Projekte-Katalog) möglich. Den Zeitpunkt der Detailplanung (Zeiten, Schichten, Arbeiten, etc.) bestimmt die organisierende Stelle selbst.

Die jeweils organisierende Stelle wird zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Helfern suchen, die ihren Helfereinsatz erbringen möchten. Hierfür wird ein Aushang an der Pinnwand im Eingangsbereich der TGM-Vereinsturnhalle, ein Hinweis in der Budenheimer Heimatzeitung, eine Abfrage per E-Mail stattfinden und eine Notiz auf der Homepage (www.tgm-budenheim.de) sowie Instagram & Facebook erfolgen.

Um an der Abfrage per E-Mail berücksichtigt zu werden, muss man sich mit seiner E-Mail-Adresse zu Beginn des Jahres bei einem der Verantwortlichen Vereinsfunktionäre, die in dem Projekte-Katalog genannt sind, melden.

Sollte es bei voranmeldepflichtigen Helfereinsätzen dazu kommen, dass sich mehr Helfer melden als notwendig wären, liegt die Verantwortung in der zu organisierenden Stelle, eine ausgewogene Schichteinteilung zu erstellen.

4. Nachweis

Bei jeder Gelegenheit, einen Helfereinsatz zu erbringen, wird ein Vereinsverantwortlicher vor Ort sein, der ein so genanntes „Einsatzblatt“ mit sich führt. Zum Nachweis des erbrachten Helfereinsatzes ist es zwingend erforderlich, dass das Mitglied sich mit seiner Unterschrift auf diesem Einsatzblatt unaufgefordert einträgt.

Erst nach Bestätigung per Unterschrift des Vereinsverantwortlichen, bekommt das Einsatzblatt seine volle Gültigkeit.

5. Minderleistung & Verrechnungsbetrag

Sollten bis zum 30.06. weniger als fünf Helferstunden geleistet worden sein, so wird die verbliebende Summe der Jahressonderzahlung im Juni in Rechnung gestellt und bis zum 30.06. eingezogen.

Bei Austritt aus dem Verein und einer entsprechenden fristgerechten Kündigung erfolgt der Einzug durch den Verein vor dem Austritt anteilsmäßig wie in Punkt 1. („Wer leistet“) beschrieben.

6. Übertragbarkeit

Helfereinsätze sind weder zeitlich (von einer Abrechnungsperiode auf eine andere Abrechnungsperiode) noch persönlich (von einem leistenden auf ein nicht leistendes Mitglied) übertragbar. Ausnahme ist die Übertragung des Helfereinsatzes von einem leistenden auf ein nicht leistendes Mitglied innerhalb einer Familienmitgliedschaft.

Bei minderjährigen Mitgliedern kann der Helfereinsatz vom gesetzlichen Vertreter erbracht werden.

rbracht werden.